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Befreiung von der Studiengebühr während des Praktischen Studiensemesters

by Hanna Huber last modified 2007-07-08 16:12

Wie die meisten bereits wissen, sind die 500€ Studiengebühren nicht zu entrichten, wenn man sich im Pflichtpraktikum befindet. In diesem Fall sind, wie bisher auch, nur die 100€ Rückmeldegebühr fällig.


Ab dem Wintersemester 07/08 gibt es noch einmal eine Neuerung zum Thema Studiengebühren. Wie allen bekannt sein dürfte muss man, wenn man sich im Praxissemester befindet keine 500€ Studiengebühren zahlen, da man keine Leistungen der Hochschule in Anspruch nimmt.  Im letzten Semester wurde jeder, der sich nach dem Regelstudienverlauf im Praxissemester befand, von den Studiengebühren befreit.

Da es aber häufig nicht der Fall ist, dass man im vorgesehenen Semester sein Pflichtpraktikum macht, gab es viele Unklarheiten und Missverständnisse.

Ab dem Wintersemester soll es nun so sein, dass die Pflicht, bekanntzugeben dass man sich im kommenden Semester im Pflichtpraktikum befindet bei dem Studenten liegt.

Also rechtzeitig (am bestern vor Ablauf der Rückmeldefrist am 14. August) mit dem Studentensekretariat in Verbindung setzen, falls Ihr im nächsten Semester ein Pflichtpraxissemester macht, damit Ihr nur die üblichen 100€ zahlen müsst.


Wie Ihr bekannt gebt, dass Ihr ein Praxissemester macht


vor der entsprechenden Rückmeldefrist einfach

  • Vorlage einer Kopie des Praxissemestervertrages oder auch eine Bescheinigung des Praktikantenamtes im Studentensekretariat (EG, R-Bau)
oder

oder

  • Fax mit dem Praxissemestervertrages oder einer Bescheinigung des Praktikantenamtes an das Studentensekretariat (Fax-Nr.:0721/9252-002 )

Sollte dies bis Ablauf der Rückmeldefrist nicht möglich sein, reicht eine verlässliche, schriftliche Mitteilung, dass das Praktische Studiensemester im WS 2007/08 abgelegt wird.


Zur Erinnerung und genaueren Erläuterung hier auch nochmal  die E-Mail von Herrn Prof. Dr. Höpfel v0m 03.07.2007


Sehr geehrte Studierenden,

zum Sommersemester 2007 wurden die Studiengebühren an allen Hochschulen im Bundesland Baden-Württemberg eingeführt.

Von Amts wegen wurden alle Studierende, die sich im Sommersemester 2007 in das Praktische Studiensemester zurückmelden mussten, von der Studiengebühr befreit. Nach den Erfahrungen bei der Verbuchung der Studiengebühr im SS 2007 musste leider festgestellt werden, dass diese automatische Befreiung bei über 50 % der Studierenden falsch durchgeführt wurde, da der angenommene Regelstudienverlauf nicht dem tatsächlichen Studienverlauf entsprach.

Mit dem AStA und dem Rektorat wurde nunmehr verabredet, dass für die kommende Rückmeldung diese automatische Befreiung für das praktische Studiensemester im Wintersemester 2007/2008 nicht mehr durchgeführt werden soll.

Diejenigen Studierenden, welche im Wintersemester 2007/2008 tatsächlich das Praktische Studiensemester absolvieren, sollten dies dem allgemeinen Studentensekretariat, EG – Rektoratsgebäude, mitteilen. Die Vorlage einer Kopie des Praxissemestervertrages oder auch eine Bescheinigung des Praktikantenamtes ist ausreichend. Falls diese Unterlagen noch nicht vorliegen, reicht eine verlässliche, schriftliche Mitteilung, dass das Praktische Studiensemester im WS 2007/08 abgelegt wird. Diese Nachweise können auch gerne per Fax unter der Nummer 07219252002 oder mit E-Mail (Pdf-Anhang) studieninfo@hs-karlsruhe -an das Studentensekretariat gesandt werden.
Das Studentensekretariat wird dann unverzüglich die Befreiung der Studiengebühr durchführen.

Die Online-Rückmeldung kann vom 1. bis zum 14. August 2007 durchgeführt werden. Falls bis zu diesem Termin noch nicht feststeht, ob das Praktische Studiensemester im Wintersemester 2007/2008 durchgeführt werden kann, sollte der Betrag erstmals entrichtet werden. Ist der abzubuchende Betrag anscheinend unrichtig, sollten sie dies auch der Studentischen Abteilung melden.
Aufgrund eines späteren Nachweises bzw. einer späteren Entscheidung des Zuganges in das praktische Studiensemester kann die Studiengebühr wieder erstattet werden.

Wichtig: Die Mitteilung an das Studentensekretariat ersetzt nicht die Genehmigung des Praktikantenamtes des Studienganges zur Zulassung in das Praktische Studiensemester!

Die Hochschule hofft, mit dieser Vorgehensweise die Verwaltung der Studiengebühr arbeitsökonomischer gestalten zu können. Dies kommt auch den Studierenden letztendlich zugute.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
gez.



Prof. Dr. Dieter Höpfel


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