Befreiung von der Studiengebühr während des Praktischen Studiensemesters
Wie die meisten bereits wissen, sind die 500€ Studiengebühren nicht zu entrichten, wenn man sich im Pflichtpraktikum befindet. In diesem Fall sind, wie bisher auch, nur die 100€ Rückmeldegebühr fällig.
Ab dem Wintersemester 07/08 gibt es noch einmal eine Neuerung zum Thema Studiengebühren. Wie allen bekannt sein dürfte muss man, wenn man sich im Praxissemester befindet keine 500€ Studiengebühren zahlen, da man keine Leistungen der Hochschule in Anspruch nimmt. Im letzten Semester wurde jeder, der sich nach dem Regelstudienverlauf im Praxissemester befand, von den Studiengebühren befreit.
Da es aber häufig nicht der Fall ist, dass man im vorgesehenen Semester sein Pflichtpraktikum macht, gab es viele Unklarheiten und Missverständnisse.
Ab dem Wintersemester soll es nun so sein, dass die Pflicht, bekanntzugeben dass man sich im kommenden Semester im Pflichtpraktikum befindet bei dem Studenten liegt.
Also rechtzeitig (am bestern vor Ablauf der Rückmeldefrist am 14. August) mit dem Studentensekretariat in Verbindung setzen, falls Ihr im nächsten Semester ein Pflichtpraxissemester macht, damit Ihr nur die üblichen 100€ zahlen müsst.
Wie Ihr bekannt gebt, dass Ihr ein Praxissemester macht
vor der entsprechenden Rückmeldefrist einfach
- Vorlage
einer Kopie des Praxissemestervertrages oder auch eine Bescheinigung
des Praktikantenamtes im Studentensekretariat (EG, R-Bau)
- Mail mit dem Praxissemestervertrages oder auch eine Bescheinigung des Praktikantenamtes als .pdf-Anhang an studieninfo@hs-karlsruhe.de
oder
- Fax mit dem Praxissemestervertrages oder einer Bescheinigung des Praktikantenamtes an das Studentensekretariat (Fax-Nr.:0721/9252-002 )
Sollte dies bis Ablauf der Rückmeldefrist nicht möglich sein, reicht eine verlässliche, schriftliche Mitteilung, dass das Praktische Studiensemester im WS 2007/08 abgelegt wird.
Zur Erinnerung und genaueren Erläuterung hier auch nochmal die E-Mail von Herrn Prof. Dr. Höpfel v0m 03.07.2007
Sehr geehrte Studierenden,
zum Sommersemester 2007 wurden die Studiengebühren an allen Hochschulen im Bundesland Baden-Württemberg eingeführt.
Von
Amts wegen wurden alle Studierende, die sich im Sommersemester 2007 in
das Praktische Studiensemester zurückmelden mussten, von der
Studiengebühr befreit. Nach den Erfahrungen bei der Verbuchung der
Studiengebühr im SS 2007 musste leider festgestellt werden, dass diese
automatische Befreiung bei über 50 % der Studierenden falsch
durchgeführt wurde, da der angenommene Regelstudienverlauf nicht dem
tatsächlichen Studienverlauf entsprach.
Mit dem AStA und dem
Rektorat wurde nunmehr verabredet, dass für die kommende Rückmeldung
diese automatische Befreiung für das praktische Studiensemester im
Wintersemester 2007/2008 nicht mehr durchgeführt werden soll.
Diejenigen
Studierenden, welche im Wintersemester 2007/2008 tatsächlich das
Praktische Studiensemester absolvieren, sollten dies dem allgemeinen
Studentensekretariat, EG – Rektoratsgebäude, mitteilen. Die Vorlage
einer Kopie des Praxissemestervertrages oder auch eine Bescheinigung
des Praktikantenamtes ist ausreichend. Falls diese Unterlagen noch
nicht vorliegen, reicht eine verlässliche, schriftliche Mitteilung,
dass das Praktische Studiensemester im WS 2007/08 abgelegt wird. Diese
Nachweise können auch gerne per Fax unter der Nummer 07219252002 oder
mit E-Mail (Pdf-Anhang) studieninfo@hs-karlsruhe -an das
Studentensekretariat gesandt werden.
Das Studentensekretariat wird dann unverzüglich die Befreiung der Studiengebühr durchführen.
Die
Online-Rückmeldung kann vom 1. bis zum 14. August 2007 durchgeführt
werden. Falls bis zu diesem Termin noch nicht feststeht, ob das
Praktische Studiensemester im Wintersemester 2007/2008 durchgeführt
werden kann, sollte der Betrag erstmals entrichtet werden. Ist der
abzubuchende Betrag anscheinend unrichtig, sollten sie dies auch der
Studentischen Abteilung melden.
Aufgrund eines späteren Nachweises
bzw. einer späteren Entscheidung des Zuganges in das praktische
Studiensemester kann die Studiengebühr wieder erstattet werden.
Wichtig:
Die Mitteilung an das Studentensekretariat ersetzt nicht die
Genehmigung des Praktikantenamtes des Studienganges zur Zulassung in
das Praktische Studiensemester!
Die Hochschule hofft, mit dieser
Vorgehensweise die Verwaltung der Studiengebühr arbeitsökonomischer
gestalten zu können. Dies kommt auch den Studierenden letztendlich
zugute.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Prof. Dr. Dieter Höpfel