Verfahrensablauf beim Härtefall
Härteantrag aufgrund einer nichtbestandenen Prüfungsleistung - Härteantrag aufgrund Überschreitung der Grund/Hauptstudiumsdauer
- Androhung der Exmatrikulation
Du bekommst ein Schreiben, in welchem dir die Exmatrikulation angedroht wird. Dieses kommt frühestens eine Woche nach Abschluss der Prüfungszeit und sollte spätestens vor dem Vorlesungsbeginn bei dir angekommen sein. Falls du kein Schreiben erhältst, musst du dich selbst darum kümmern (Studentensekretariat; Herr Harlacher (0721 925-1070) oder Vertretung http://www.hs-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1000923_pcont_l1/content.html#Verwaltung).
In der Regel ist dies zwischen zwei Wochen nach der Prüfungszeit bis Anfang der Vorlesungszeit, deswegen solltest du in dieser Zeit, wenn du vermutest, dass dir ein Härtefallantrag droht, deinen Briefkasten im Auge behalten; bzw. falls das nicht möglich ist, jemanden Briefvollmacht erteilen oder einen temporären Nachsendeantrag bei der Post stellen.
Die Frist, in welcher du diesen Antrag zurückzuschicken hast, kann recht kurz sein!
Dem Schreiben liegt ein Formular „Antragstellung für die Wiederholung einer Prüfungsleistung aufgrund besonderer Härte“ bei. Dieses füllst du aus (s. u.) und schickst es wieder zurück. - Tagen des Prüfungsausschusses
Irgendwann tagt dann der Prüfungsausschuss in deinem Fachbereich, welcher über dein Schicksal entscheidet. Dies ist normalerweise im ersten Monat der neuen Vorlesungszeit, kann aber auch erst im zweiten stattfinden (das Verfahren kann sich durchaus in die Länge ziehen!).
Wenn deine Begründung in Ordnung ist, gibt ist es kein Problem.
Wenn deinem Antrag nicht stattgegeben wird, hast du noch den Anspruch auf: - Mündliche Anhörung vor dem Prüfungsausschuss.
Nach der Ablehnung deines Antrages gibt es noch diese Möglichkeit. Hierfür bekommst du auch wieder ein Formular zugestellt. In manchen Fachbereichen ist/war es üblich, alle Härteanträge erst mal abzulehnen, um sich die Leute während der mündlichen Anhörung anschauen zu können.
Also keine zu große Angst davor haben, aber unbedingt eine Kopie deines Antrages behalten! Sollte die mündliche Anhörung abgelehnt werden, bleibt nur noch der Gang zum Anwalt, oder ein Studiengangwechsel. - Nun zum Antrag an sich:
- Wir haben einen Ordner mit Begründungen von Härteanträgen, welche akzeptiert wurden, zur Ansicht im AStA-Büro. Versuche einen Termin auszumachen. Kopieren dieser Anträge ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
- Es gibt drei Bestandteile eines solchen Antrages:
- Einen Grund den man nicht selbst zu vertreten hat. (z. B.: Beziehungsprobleme, Krankheiten) nicht aber: Arbeiten!
- Dieser Grund muss nun wegfallen. (z. B.: man verträgt sich wieder, man ist wieder gesund)
- Es muss eine "positive Abschlussprognose" für dein Studium geben. Im Allgemeinen sollte man keinen langen Roman schreiben. Beweise für deine Begründung musst du normalerweise auch nicht vorlegen, solltest du aber welche haben, kann es auch nicht schaden.
- Du solltest den Antrag in dreifacher Ausführung schreiben
- Den eigentlichen Antrag für den Prüfungsausschuss.
- Für dich selbst, um im Falle einer mündlichen Anhörung noch zu wissen, was du vor drei bis vier Monaten geschrieben hast.
- Um im Erfolgsfall ein Exemplar zu uns zu bringen, damit wir unsere Sammlung der durchgegangenen Härteanträge erweitern können, und den nächsten Studierenden helfen zu können, die in der gleichen Situation sind, wie du momentan.
- Versuche, mit dem Leiter des Prüfungsausschusses zu sprechen (nachdem du genau weißt, was in deinem Antrag stehen wird!).
- Erreichbarkeit des AStA in der vorlesungsfreien Zeit:
Per Mail: sozial@asta-karlsruhe.de oder per Telefon: 0721 925-2868 (wenn du Glück hast, ist jemand im Büro, also kann sich auch das Vorbeischauen lohnen – allerdings ist das Gebäude A normalerweise in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen, also genau nachsehen, glücklicherweise ist das AStA-Büro ja ein Glaskasten.)
Je nach Fachbereich ist das Verfahren recht leicht bzw. sehr schwer.
Noch etwas zur Info: Wir sind nur Studenten, die diese Ämter ehrenamtlich ohne jegliches Entgelt neben dem Studium ausfüllen.